Durch die Überlastung der Serafe AG wegen den Problemen mit Adressen und Haushaltszugehörigkeiten von tausenden Haushalten, insbesondere da telefonisch kaum durchzukommen ist und gemäss Beobachter auf E-Mails nicht geantwortet wurde, war auch beim Opting-Out-Gesuch hier bis heute keine schriftliche Reaktion feststellbar. Deswegen betrachten wir einen Erhalt des Gesuchsformulars für einen grossen Teil der optingout-berechtigten Haushalte in nützlicher Frist als nicht gewährleistet.
Das Formular finden sie hier: Gesuch_Opting-Out.pdf
Die Serafe AG hat beim OptingOut-Gesuch eines Mitglieds des Vorstands trotz einer neuntägigen Fristansetzung den Erhalt nach 14 Tagen immer noch nicht bestätigt. Auch wurde nicht auf eine Fristverlängerungsanfrage wegen 7 Tage verspätetem Erhalt eingegangen. Das hier anonymisierte Gesuch
wurde am 7. Februar 2019 nochmals eingeschrieben eingereicht.

Wir empfehlen bei einer Gesuchsstellung:
- Füllen sie das Gesuch handschriftlich aus.
- Reichen sie das Gesuch eingeschrieben oder A-Post plus vor Rechnungsfälligkeit falls sinnvoll mit Begleitbrief ein. Bei einer Einreichung nach dem Zahlungstermin wird ein solches ab dem Folgemonat in die zur Prüfung für eine Befreiung vom Inkassoprozess angesehen. Auch ein Weiterzug der erstinstanzlichen Verfügung unterbricht den Inkassoprozess.
- Bestehen sie für allfällige Rückfragen und Unklarheiten auf A-Post-Schreiben und eine zehntägige Antwortfrist. Sollte keine Antwort eintreffen, sei von der Serafe die schriftliche Rückfrage erneut eingeschrieben oder A-Post plus zu stellen. Die Angaben Telefon-Nummer und E-Mail-Adresse betrachten wir als fakultativ. Sie können eine oder beide der fehlenden Angaben mit der Referenz „siehe Begleitbrief“ und in diesem mit qualifizierter Schriftlichkeit und Beweisbarkeit begründen. Gerade diese beiden Angaben könnten zu Rückfragen führen.

- Falls ihnen kein Smartphone, kein Tablet mit SIM-Card und auch kein Internetanschluss inkl. WIFI jedoch ein sonstiges Multifunktionales Gerät zur Verfügung steht, bestätigen sie die Kategorie Multifunktionales Gerät nicht als Nicht vorhanden, sondern schreiben siehe in diese Zeile:
siehe Anmerkung im Begleitbrief
Dort können sie bestätigen:
Anmerkung zu Multifunktionales Gerät
Ich/Wir bestätige/n dass in meinem/unserem Haushalt kein eigenständiges Multifunktionales Gerät mit SIM Card, insbesondere kein Tablet, Smartphone etc. zur Verfügung steht und dass sich auch keine Gerätekette aus multifunktionales Geräten gemäss Art. 95 RTVV Abs. b erstellen lässt, welche einen Internetzugang ermöglicht.
Falls sie keinen kabelgebundenen Internetanschluss inkl. WIFI und auch kein Tablet mit SIM Card oder Smartphone haben, können sie diese Vorlage nutzen:
Muster-Begleitbrief.rtf (Kurzfassung 1 Seite)
- Falls sie einen Internetanschluss inkl. WIFI nicht als Nicht vorhanden bestätigen, weil ein solcher nicht oder nur als Telefonanschluss genutzt wird und auch Multifunktionales Gerät als Nicht vorhanden markiert ist, empfehlen wir auch hier mit einer siehe Anmerkung im Begleitbrief zu referenzieren.
In beiden Fällen versuchen sie nicht über den QR-Code ihre persönlichen Einstellungen zu ändern, auch nicht von sonst jemandem.
- Dies können sie jedoch versuchen, wenn sie eine Dreimonatsrechnung möchten. Auch per Mail und bei allfälliger Mahnung auf anderem Wege, könnte ausreichend sein.
Fragen zum OptingOut-Gesuchsverfahren hinsichtlich der Situation des eigenen Haushalts und Mitteilung von Erfahrungen können auf
info at optingout.ch
gepostet werden. Teilen sie uns auch Ihre Erfahrungen mit dem Erhalt des Gesuchsformulars und der Durchführung des Verfahrens mit und beschreiben sie ihre Situation. Haben sie alle 7 Gerätekategorien als Nicht vorhanden bestätigt oder welche nicht? Bitte geben sie an, ob Beitrag zur Veröffentlichung bestimmt ist. Fehlt solche Angabe, würde mögliche Veröffentlichung in anonymisierter Form ohne E-Mail-Adresse erfolgen. Ein grosser Teil von optingout-berechtigten Haushalten hat keinen oder nur sehr eingeschränkten Internetzugang z.B. bei jemandem aus dem Kollegen- und Freundeskreis, jemandem aus der Nachbarschaft, beim Arbeitgeber oder in einem Internetcafé.
Wir nehmen insbesondere auch die Interessen von Haushalten, welche über keine oder nur eine SlowUp-Internetverbindung ohne entsprechende Radio- oder Fernsehempfangsmöglichkeit oder eine begrenzte Datenmenge pro Monat verfügen, sofern sie über kein Radio- und Fernsehempfangsgerät oder -möglichkeit (mehr) verfügen. Ein Merkblatt wird hier bald veröffentlicht. Weitere Aktionen sind geplant.
Deswegen sind wir auf Verbreitung dieses Texts und des Links zu unserer Seite:
angewiesen und dankbar.
Aktion
OptingOut.ch